Was tun im Pflegefall? Wichtige Schritte und Kontaktadressen

Wenn Ihr Partner oder ein enger Verwandter immer mehr Unterstützung im Alltag braucht, sollten Sie prüfen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bereits bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit können Sie für Ihr Familienmitglied finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten. In fünf Schritten zeigen wir Ihnen, wie Sie bei einem vermuteten Pflegebedarf vorgehen sollten.

Schritt 1: Ermitteln Sie den Pflegebedarf 

Versuchen Sie strukturiert zu erfassen, wie oft Sie Ihr Familienmitglied im Alltag unterstützen. Dazu führen Sie am besten über einen Zeitraum von mindestens einer Woche ein Pflegetagebuch. In diesem schreiben Sie minutengenau auf, wie lange und bei welchen Aufgaben Ihr Angehöriger Betreuung benötigt. Es gibt einige kostenlose Vorlagen für Pflegetagebücher im Internet; suchen Sie einfach nach dem Begriff „Pflegetagebuch“. Die Vorlagen liefern Ihnen auch Ideen, wie Sie das Tagebuch gut strukturieren können. Überlegen Sie zusätzlich, in wie weit Sie und andere Angehörige Ihr Familienmitglied in Zukunft betreuen können. Benötigen Sie Unterstützung von einem Pflegedienst?


Schritt 2: Lassen Sie sich beraten 

Nachdem Sie den Pflegebedarf ermittelt haben, sollten Sie sich genau über die Möglichkeiten und Rechte Ihres Angehörigen informieren. Ihre BKK Pflegekasse berät Sie gerne kostenfrei.  

Darüber hinaus sind gute Anlaufstellen für Ihre Fragen: 


Schritt 3: Beantragen Sie den Pflege­grad

Beantragen Sie einen Pflegegrad für Ihren Angehörigen bei dessen Pflegekasse. I. d. R. finden Sie auf der Webseite der Kasse die entsprechenden Antragsformulare  oder melden Sie sich telefonisch bei der Pflegekasse. Wichtig: Entscheidend für den Beginn der Leistungen ist das Datum der Antragsstellung. Nach Antragsstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), ein Gutachten für die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen zu erstellen. Dazu wird mit Ihnen ein Besuchstermin bei Ihnen zu Hause vereinbart. Halten Sie hierfür alle Unterlagen bereit, die für die Erläuterung der Pflegebedürftigkeit wichtig sind. Zum Beispiel Berichte vom Hausarzt oder einer Behandlung im Krankenhaus, verordnete Medikamente und Ihr Pflegetagebuch. Seien Sie unbedingt am Besuchstermin vor Ort, um Ihren Angehörigen zu unterstützen. Das erstellte Gutachten des MD wird der Pflegekasse zur Verfügung gestellt und Ihr Familienmitglied erhält einen Bescheid über die Einstufung in einen Pflegegrad. Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie hier.


Schritt 4: Klären Sie die Finanzierung zusätzlicher Kosten 

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt grundsätzlich die Kosten für die anfallende Pflege. Bedenken Sie aber, welche weiteren Kosten eventuell durch den Ausfall des pflegebedürftigen Familienmitglieds anfallen könnten. Müssen in der Wohnung oder im Haus Arbeiten erledigt werden? Möchten Sie, dass Ihr Angehöriger Betreuung außerhalb der Pflege erhält? Stehen regelmäßige Arzttermine an, bei denen Sie selbst nicht anwesend sein können etc.? Diese anfallenden Kosten müssen von der pflegebedürftigen Person selbst oder durch finanzielle Mittel der Angehörigen getragen werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.


Schritt 5: Finden Sie eine passende Pflege­ein­rich­tung 

Bei Ihrer BKK Pflegekasse oder der Ihres Familienmitglieds können Sie die Adressen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erfragen. Sie können sich auch an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe wenden. Ihren nächsten Stützpunkt finden Sie hier

Eine detaillierte Suche nach einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung in einem von Ihnen festgelegten Wohnort-Umkreis bietet der BKK Pflegefinder.


Schritt 6: Gehen Sie in den Austausch 

Einen nahen Angehörigen zu pflegen kann sehr belastend sein. Es gibt zahlreiche Telefonberatungsstellen, die Sie in schwierigen Situationen unterstützen können. Daneben gibt es regionale Selbsthilfegruppen und Internetforen für Betroffene.
 

Telefonberatungsstellen 

Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums
Telefon: 030 20 17 91 31
Erreichbarkeit: Mo – Do von 9-18 Uhr
E-Mail: info@wege-zur-pflege.de
Internet: www.wege-zur-pflege.de

Alzheimer Angehörigen-Initiative e. V.
Telefon: 030 47 37 89 95
E-Mail: AAI@AlzheimerForum.de
Internet: www.alzheimer-organisation.de

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz 
Telefon: 030 25 93 79 514
Erreichbarkeit: Mo – Do von 9-18 Uhr, Fr von 9-15 Uhr
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
Internet: www.deutsche-alzheimer.de

Telefonseelsorge
Telefon: 0800 11 10 111
Erreichbarkeit: täglich 24h
Internet: www.telefonseelsorge.de

AWO-Pflegeberatung
Telefon: 0800 – 60 70 11 0
Erreichbarkeit: täglich 24h erreichbar
Internet: www.awo-pflegeberatung.de


Übersicht regionaler Selbsthilfegruppen und -vereinigungen: